Faschingszug am 12. Februar 2012
in Chieming

Bitte Beachten sie unsere Auflagen u. Bedingungen nach § 21, Abs. 2 StVO,

 

Anmeldung Faschingszug

Hier.: Faschingszug 12. Februar 2012 in CHIEMING;

1. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns darf nicht überschritten werden.

 

2. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten auf der

    Ladefläche mitgenommen werden

 

3. Fahrzeuge mit Personen auf der Ladefläche dürfen die Geschwindigkeit von 5 km/h

    nicht überschreiten. Teilnehmer, die hiergegen verstoßen, werden sofort von der weiteren    

    Teilnahme am Faschingszug ausgeschlossen.

 

4. Aus und von den Fahrzeugen dürfen keine Gegenstände, ausgenommen Süssigkeiten ,  Konfetti, Scherzartikel( ohne Pulverladung ) und Luftschlangen in die Zuschauermenge

    geworfen werden.

 

5. Die Halter u. Lenker des KFz sind dafür Verantwortlich, dass

             . die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten, die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer

          und die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen,

        . die Beleuchtungs- und Bremsanlagen funktionsfähig sind,

        . durch die Aufbauten die Kippsicherheit, ins besonders in Kurven und bei     einseitiger Belastung, nicht beeinträchtigt wird,

        . an den Fahrzeuglängsseiten geeignete Verkleidungen angebracht sind, die     eine Gefährdung der Kinder vermeiden,

        . die zusätzlichen Aufbauten einschließlich Sitzflächen rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden sind,

        . die Trittfestigkeit auf dem Fahrzeug gewährleistet ist und die beförderten Personen durch ein

          Geländer von ausreichender Höhe ( mindestens 90 cm Brüstungshöhe ) und Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sind..

 

6. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen.

 

7. Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein.

 

8. Die am Zug beteiligten Fahrzeuge müssen nach der Strassenverkehrs - Zulassungsordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsordnung eine Betriebserlaubnis besitzen

   (Anhänger) oder zugelassen und versichert sein (Zugmaschinen und andere Kfz).

    Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können am Zug nicht teilnehmen.

 

   Die Fahrzeuge werden diesbezüglich vom Veranstalter (ggf. zusammen mit

  der Polizei) vor der Veranstaltung  kontrolliert.

 

9. Die Halter der am Umzug beteiligten Fahrzeuge haben ihre Kraftfahrzeug-Haftpflicht-

    Versicherung wegen des erhöhten Risikos zu benachrichtigen.

 

Den Anordnungen der Polizei, FFw und den gekennzeichneten Ordnern ist Folge zu leisten.

 

Auf die strikte Einhaltung der angeführten Auflagen und Bedingungen wird  hingewiesen !!!!

             

Auf die Folgen des Alkoholmissbrauch wird eindringlich hingewiesen

Im Bauhof der Gemeinde Chieming –an der Max - Kurz - Strasse  (Aufstellung zum Faschingszug) befinden sich Toiletten.

 

Wenn wir DIESE Punkte beachten dann können wir sicher sein dass der

Faschingszug 2012 in Chieming

Wie in den vergangenen Jahren, zu Ihrer, zu

Unserer, zur Freude der Anwohner und der Zuschauer wieder ein voller Erfolg sein wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Faschingsfreunde Chieming e.V.