Faschingszug
am 12. Februar 2012
in Chieming
Bitte Beachten sie unsere
Auflagen u. Bedingungen nach § 21, Abs. 2 StVO,
Anmeldung
Faschingszug
Hier.:
Faschingszug 12. Februar 2012 in CHIEMING;
1. Das zulässige
Gesamtgewicht des Gespanns darf nicht überschritten werden.
2. Kinder unter 14
Jahren dürfen nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten auf der
Ladefläche
mitgenommen werden
3. Fahrzeuge mit
Personen auf der Ladefläche dürfen die Geschwindigkeit von 5 km/h
nicht
überschreiten. Teilnehmer, die hiergegen verstoßen, werden sofort von
der weiteren
Teilnahme am
Faschingszug ausgeschlossen.
4. Aus und von den
Fahrzeugen dürfen keine Gegenstände, ausgenommen Süssigkeiten ,
Konfetti, Scherzartikel( ohne Pulverladung ) und Luftschlangen in die
Zuschauermenge
geworfen werden.
5. Die Halter u.
Lenker des KFz sind dafür Verantwortlich, dass
. die am
Fahrzeug angebrachten Aufbauten, die Sichtverhältnisse für den
Fahrzeugführer
und die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen,
.
die Beleuchtungs- und Bremsanlagen funktionsfähig sind,
.
durch die Aufbauten die Kippsicherheit, ins besonders in Kurven und
bei einseitiger Belastung, nicht beeinträchtigt wird,
. an
den Fahrzeuglängsseiten geeignete Verkleidungen angebracht sind, die
eine Gefährdung der Kinder vermeiden,
.
die zusätzlichen Aufbauten einschließlich Sitzflächen rutschfest mit dem
Fahrzeug verbunden sind,
.
die Trittfestigkeit auf dem Fahrzeug gewährleistet ist und die
beförderten Personen durch ein
Geländer von ausreichender Höhe ( mindestens 90 cm Brüstungshöhe ) und
Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sind..
6. Für jedes
Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen.
7. Der Lenker des
Fahrzeuges muss im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein.
8. Die am Zug
beteiligten Fahrzeuge müssen nach der Strassenverkehrs -
Zulassungsordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsordnung eine
Betriebserlaubnis besitzen
(Anhänger) oder
zugelassen und versichert sein (Zugmaschinen und andere Kfz).
Fahrzeuge, die
diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können am Zug nicht teilnehmen.
Die
Fahrzeuge werden diesbezüglich vom Veranstalter (ggf. zusammen mit
der
Polizei) vor der Veranstaltung kontrolliert.
9. Die Halter der am
Umzug beteiligten Fahrzeuge haben ihre Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
Versicherung
wegen des erhöhten Risikos zu benachrichtigen.
Den
Anordnungen der Polizei, FFw und den gekennzeichneten Ordnern ist Folge
zu leisten.
Auf die
strikte Einhaltung der angeführten Auflagen und Bedingungen wird
hingewiesen !!!!
Auf die Folgen des Alkoholmissbrauch wird eindringlich hingewiesen
Im Bauhof der
Gemeinde Chieming –an der Max - Kurz - Strasse
(Aufstellung
zum Faschingszug)
befinden sich
Toiletten.
Wenn wir DIESE
Punkte beachten dann können wir sicher sein dass der
Faschingszug 2012
in Chieming
Wie in den
vergangenen Jahren, zu Ihrer, zu
Unserer, zur Freude
der Anwohner und der Zuschauer wieder ein voller Erfolg sein wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihre
Faschingsfreunde Chieming e.V. |